Kostenübernahme bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes, des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes und der Bebauungspläne durch die
Gemeinde bzw. durch den Antragsteller
1. ANTRAG OHNE ÄNDERUNGSFÄHIGKEIT BZW. VERFAHRENSEINLEITUNG /
RÜCKWIDMUNG IN GRÜNLAND
• Anträge, bei denen aufgrund der Vorprüfung keine Änderungsfähigkeit (raumstrukturelle
Voraussetzungen, Gefahrenzonen, ÖEK, etc.) besteht und daher eine Verfahrenseinleitung
nicht erfolgt (negative Entscheidung Gemeinderat)
• Rückwidmungen von Bauland in Grünland
Keine Kosten für Antragsteller
2. ANTRAG MIT VEFAHRENSEINLEITUNG FLWP / ÖEK
• ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES – BAULANDNEUWIDMUNG VON GRÜNLAND
Gleichbleibende Verfahrenskosten
Sockelbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
Veränderliche Planungskosten
Gebietstyp 1: Freistehende Einfamilienhausbebauung € 0,40 pro m²
Gebietstyp 2: vorwiegend betrieblich genutzte
sowie sonstige Flächen € 0,50 pro m²
Gebietstyp 3: Wohnnutzung verdichtete Bauformen € 0,50 pro m²
• GERINGFÜGIGE ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES –
BAULANDNEUWIDMUNG VON GRÜNLAND
Geringfügige Änderungen ohne besonderen Grundlagenforschungsaufwand, keine neuen
Bauplätze, Übereinstimmung mit ÖEK, geringes Flächenausmaß
Pauschalbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
• ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES – UMWIDMUNG BAULANDKATEGORIE
Änderung FLWP in Übereinstimmung mit Örtlichem Entwicklungskonzept
Änderungen ohne besonderen Grundlagenforschungsaufwand, Übereinstimmung mit ÖEK,
keine besonderen Planungsmaßnahmen wie Schutzzonen
Pauschalbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
Änderung FLWP mit Strukturveränderung
Änderungen mit allgemeiner Strukturveränderung, insbesondere mit Auswirkungen auf angrenzende
Bereiche, Grundlagenforschungsaufwand, Änderungserfordernis des ÖEK
Gleichbleibende Verfahrenskosten
Sockelbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
Veränderliche Planungskosten
Gebietstyp 1: Freistehende Einfamilienhausbebauung € 0,40 pro m²
Gebietstyp 2: vorwiegend betrieblich genutzte sowie
sonstige Flächen € 0,50 pro m²
Gebietstyp 3: Wohnnutzung verdichtete Bauformen € 0,50 pro m²
• ÄNDERUNG ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT
Änderung im Zuge Flächenwidmungsplanänderung
Pauschalbetrag 8 Std. a € 70,00 € 560,00 excl. UST
Gebietsweise / großflächige Änderung
Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand
Mindesthonorar Sockelbetrag 8 Std. a € 70,00 € 560,00 excl. UST
• ÄNDERUNG ODER NEUERSTELLUNG BPL
GERINGFÜGIGE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES
Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand
Maximaler Honorarbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES
Änderung bzw. Überarbeitung oder Neuerstellung eines Bebauungsplanes
Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand
Mindesthonorar Sockelbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
AUFHEBUNG EINES BEBAUUNGSPLANES
Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand
Maximaler Honorarbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST
• BESPRECHUNGEN UND ABSTIMMUNG
Besprechungen und Abstimmung sind im Honorar enthalten. Ausgenommen sind die Durchführung
einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aufwändige Planungsabstimmungen, insbesondere
bei Koordinierung mit anderen Fachplanungen oder bei Beratung im Rahmen von
Baulandsicherungsverträgen. Diese werden nach Stundenaufwand als Zusatzleistung getrennt
verrechnet. Der Stundensatz beträgt mit Stand Mai 2010 € 70,00 excl. UST.
• ZUSATZLEISTUNGEN
Ergänzende Gutachten (wie Verkehrsgutachten, schalltechnisches Gutachten, ...) sowie die
Erstellung von Gestaltungs-, Parzellierungs- und Erschließungskonzepten sind im Leistungsumfang
nicht enthalten und werden getrennt verrechnet.
• NEBENKOSTEN
Nebenkosten wie Plots, Drucke und Fahrten werden nach tatsächlichem Aufwand getrennt
verrechnet.
• ABRECHNUNGSMODUS
Der Antragsteller verpflichtet sich, die durch die Vergabe der Bearbeitung und Änderung des
Flächenwidmungsplanes und/oder Örtlichen Entwicklungskonzeptes anfallenden Honorarkosten
bis zur Verordnungsreife in voller Höhe, zuzüglich Umsatzsteuer, zu übernehmen.
Die Übernahme hat in der Weise zu erfolgen, dass die Honorarkosten, einschließlich der
Nebenkosten und allfällig erforderlicher Zusatzleistungen, unmittelbar gegenüber dem Planungsbüro
TOPOS III Planergruppe ZT-KEG, Lustenauerstraße 21, 4020 Linz, zu begleichen
sind.