Kostenübernahme bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes, des

Örtlichen Entwicklungskonzeptes und der Bebauungspläne durch die

Gemeinde bzw. durch den Antragsteller

 

1. ANTRAG OHNE ÄNDERUNGSFÄHIGKEIT BZW. VERFAHRENSEINLEITUNG /

RÜCKWIDMUNG IN GRÜNLAND

• Anträge, bei denen aufgrund der Vorprüfung keine Änderungsfähigkeit (raumstrukturelle

Voraussetzungen, Gefahrenzonen, ÖEK, etc.) besteht und daher eine Verfahrenseinleitung

nicht erfolgt (negative Entscheidung Gemeinderat)

• Rückwidmungen von Bauland in Grünland

Keine Kosten für Antragsteller

 

2. ANTRAG MIT VEFAHRENSEINLEITUNG FLWP / ÖEK

• ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES – BAULANDNEUWIDMUNG VON GRÜNLAND

Gleichbleibende Verfahrenskosten

Sockelbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

Veränderliche Planungskosten

Gebietstyp 1: Freistehende Einfamilienhausbebauung € 0,40 pro m²

Gebietstyp 2: vorwiegend betrieblich genutzte

sowie sonstige Flächen € 0,50 pro m²

Gebietstyp 3: Wohnnutzung verdichtete Bauformen € 0,50 pro m²

• GERINGFÜGIGE ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES –

BAULANDNEUWIDMUNG VON GRÜNLAND

Geringfügige Änderungen ohne besonderen Grundlagenforschungsaufwand, keine neuen

Bauplätze, Übereinstimmung mit ÖEK, geringes Flächenausmaß

Pauschalbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES – UMWIDMUNG BAULANDKATEGORIE

Änderung FLWP in Übereinstimmung mit Örtlichem Entwicklungskonzept

Änderungen ohne besonderen Grundlagenforschungsaufwand, Übereinstimmung mit ÖEK,

keine besonderen Planungsmaßnahmen wie Schutzzonen

Pauschalbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

Änderung FLWP mit Strukturveränderung

Änderungen mit allgemeiner Strukturveränderung, insbesondere mit Auswirkungen auf angrenzende

Bereiche, Grundlagenforschungsaufwand, Änderungserfordernis des ÖEK

Gleichbleibende Verfahrenskosten

Sockelbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

Veränderliche Planungskosten

Gebietstyp 1: Freistehende Einfamilienhausbebauung € 0,40 pro m²

Gebietstyp 2: vorwiegend betrieblich genutzte sowie

sonstige Flächen € 0,50 pro m²

Gebietstyp 3: Wohnnutzung verdichtete Bauformen € 0,50 pro m²

• ÄNDERUNG ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT

Änderung im Zuge Flächenwidmungsplanänderung

Pauschalbetrag 8 Std. a € 70,00 € 560,00 excl. UST

Gebietsweise / großflächige Änderung

Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand

Mindesthonorar Sockelbetrag 8 Std. a € 70,00 € 560,00 excl. UST

• ÄNDERUNG ODER NEUERSTELLUNG BPL

GERINGFÜGIGE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES

Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand

Maximaler Honorarbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES

Änderung bzw. Überarbeitung oder Neuerstellung eines Bebauungsplanes

Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand

Mindesthonorar Sockelbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

AUFHEBUNG EINES BEBAUUNGSPLANES

Verrechnung nach tatsächlichem Stundenaufwand

Maximaler Honorarbetrag 10 Std. a € 70,00 € 700,00 excl. UST

• BESPRECHUNGEN UND ABSTIMMUNG

Besprechungen und Abstimmung sind im Honorar enthalten. Ausgenommen sind die Durchführung

einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aufwändige Planungsabstimmungen, insbesondere

bei Koordinierung mit anderen Fachplanungen oder bei Beratung im Rahmen von

Baulandsicherungsverträgen. Diese werden nach Stundenaufwand als Zusatzleistung getrennt

verrechnet. Der Stundensatz beträgt mit Stand Mai 2010 € 70,00 excl. UST.

• ZUSATZLEISTUNGEN

Ergänzende Gutachten (wie Verkehrsgutachten, schalltechnisches Gutachten, ...) sowie die

Erstellung von Gestaltungs-, Parzellierungs- und Erschließungskonzepten sind im Leistungsumfang

nicht enthalten und werden getrennt verrechnet.

• NEBENKOSTEN

Nebenkosten wie Plots, Drucke und Fahrten werden nach tatsächlichem Aufwand getrennt

verrechnet.

• ABRECHNUNGSMODUS

Der Antragsteller verpflichtet sich, die durch die Vergabe der Bearbeitung und Änderung des

Flächenwidmungsplanes und/oder Örtlichen Entwicklungskonzeptes anfallenden Honorarkosten

bis zur Verordnungsreife in voller Höhe, zuzüglich Umsatzsteuer, zu übernehmen.

Die Übernahme hat in der Weise zu erfolgen, dass die Honorarkosten, einschließlich der

Nebenkosten und allfällig erforderlicher Zusatzleistungen, unmittelbar gegenüber dem Planungsbüro

TOPOS III Planergruppe ZT-KEG, Lustenauerstraße 21, 4020 Linz, zu begleichen

sind.

 

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Kalender 2009
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