• 13. Dezember 2007

  • ·     Voranschlag für das Finanzjahr 2008
  • Der Veranschlag weist im ordentlichen Haushalt
  • Einnahmen von € 4 772 500,--
  • Ausgaben € 4 925 000,-- aus.
  • Das Finanzjahr 2008 weist einen Fehlbetrag von € 152 500,-- aus.
  • Außerordentlicher Voranschlag:
  • Einnahmen € 1 269 100,--
  • Ausgaben € 1 262 600,--; Überschuss € 6 500,--
  • Schuldenstand per 01. 01. 2008 € 5 686 881,46-- ohne Leasing-Rate Amtshaus (€ 116 000,-- jährl.)
  • Der Voranschlag wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltung (BPT) – beschlossen.
  • Mit diesem Voranschlag werden auch die Wasser-, Kanal-, Abfall- und Leichenhallegebühren und die Freibadpreise beschlossen.
  • · Wassergebührenordnung - per 01.01.2008
  • Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² der Bemessungsgrundlage € 13,06
  • (bisher € 12,79) mindestens aber € 1 644,-- (€ 1 612,--) Die Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 1 644,-- (€ 1 612,--).
  • Wasserbezugsgebühren: Pro m³ € 1,40 (€ 1,35); jährliche Bereitstellungsgebühr € 24,51 (€ 23,66); Monatliche Zählergebühr € 1,50 (€ 1,45).
  • 10 % Umsatzsteuer werden zusätzlich vorgeschrieben
  • · Kanalgebührenordnung - per 01.01.2008
  • Die Kanalanschlussgebühr beträgt je m² der Bemessungsgrundlage € 18,37 (bisher € 17,99) Mindestanschlussgebühr € 2 742,-- (€ 2 688,--).
  • Wird auf einem Grundstück mehr als 1 Einmündungsstelle geschaffen, so ist für jede zusätzliche Stelle € 1 653,-- (€ 1 619,--) zu entrichten.
  • Benützungsgebühr je m³ bezogener Wassermenge
  • € 3,65 (€ 3,50). Die Benützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer in das Kanalnetz geleitet werden beträgt für je angefangene 500 m² Grundfläche € 133,41 (€ 127,93).
  • Für die Übernahme von: Senkgrubeninhalten pro m³ € 4,16 (€ 4,01); Schlamm aus häuslichen Kläranlagen pro m³ € 5,45 (€ 5,30). 10 % USt. ist zusätzlich zu entrichten.
  • · Abfallgebührenordnung - per 01.01.2008
  • Die Abfallgebühren verändern sich nicht.
  • · Leichenhallengebühren - per 01.01.2007
  • Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 39,90 (bisher € 39,08); für jeden weiteren Tag € 10,-- (€ 9,79).
  • Für die Aussegnung bzw. Verabschiedung einer Leiche in der Aussegnungshalle € 10,-- (€ 9,79); Benützung der Kühlbox pro Tag € 20,-- (19,59); Einstellung einer Leiche pro Tag € 15,59 (15,27).
  • · Mittelfristiger Finanzplan
  • Der MFP 2008 bis 2011 enthält 22 Positionen und wird mit 16 Stimmen (ÖVP, 2 SPÖ) – 9  Enthaltung (7 SPÖ, BPT) – beschlossen.
  • · Bedarfszuweisungsanträge 2008
  • Ø Abgangsdeckung 2007: € 230 000,--;
  • Ø Straßenbauprogramm 2006 – 09:                     Kosten 2008: € 312 000,--; BZ-Antrag € 15 000,--;
  • Ø Anschluss Nahwärme Amtsgebäude:               Kosten 2008: € 14 000,--; BZ-Antrag € 14 000,--;
  • Ø Löschwasserbehälter Reitnerberg: Kosten 2008 € 17 000,--; BZ-Antrag € 9 000,--;
  • Ø Anschluss Nahwärme Bauhof – wird nur realisiert, falls die Fa. Siro an die Nahwärme angeschlossen wird. Kosten 2008 € 14 000,--; BZ-Mittel € 14 000,--;
  • SP-GR Günther Steindler: Es wäre sinnvoller eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen bevor man BZ-Anträge für den Anschluss an die Nahwärme stellt.
  • Für die Ortsplatzgestaltung in Trattenbach wurde kein Antrag aufgenommen.
  • Es wird mit 16 Stimmen (ÖVP, 2 SPÖ – Krieger, Gierer, 1 FPÖ) – 9 Enthaltungen (7 SPÖ, BPT) beschlossen diese Anträge  an das Land OÖ zu stellen.
  • · Wasser- und Kanalgebührenordnung
  • Im Prüfbericht des Land OÖ wurde angeregt, eine Bereitstellungsgebühr oder eine Pauschalabgabe für angeschlossene, aber unbebaute Grundstücke einzuführen um die Kostenbeteiligung aller angeschlossenen Objekte zu gewährleisten. Die Gemeinde hat sich an die Vorgaben des Landes zu halten.
  • Wassergebührenordnung: Für die verbrauchsunab-hängigen Fixkosten ist für angeschlossene, unbebaute Grundstücke jährlich eine Gebühr von € 75,-- zu entrichten. Für die Bereitstellung des Wassers ist eine jährliche Gebühr von € 24,51 zu zahlen.
  • Kanalgebührenordnung: Für Gebäude, bei denen das Wasser bzw. ein Teil des Wassers nicht aus der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage kommt und in das öffentl. Kanalnetz eingeleitet wird, wird diese Wassermenge mit einem Zweitzähler bzw. einer Wasseruhr registriert und verrechnet. Für Gebäude, bei denen keine Wasseruhr oder Zweitzähler eingebaut werden kann, wird nach dem durchschnittlichen Wasserbrauch für Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.
  • Für die verbrauchsunabhängigen Fixkosten beim öffentl. Kanalnetz ist für angeschlossene, unbebaute Grundstücke € 150,--jährliche als pauschale Benützungsgebühr zu entrichten.
  • Die Änderung der Gebühren wird mit 23 Stimmen (ÖVP, SPÖ) – 1 Gegenstimme (FPÖ) – 1 Enthaltung (BPT – Singer) beschlossen.
  • · Wegeerhaltungsverband  Eisenwurzen – Instandsetzungsmaßnahmen 2008
  • Der Verband hat der Gemeinde die notwendige Maßnahme für 2008 bekannt gegeben.
  • Sanierung Wurmbachgraben: Kosten € 60 000,--; Gemeindeanteil € 30 000,--; BZ-Mittel € 30 000,--;
  • Der Gemeindanteil ist im Voranschlag 2008 enthalten.
  • Das Sanierungsprogramm und der Gemeindeanteil werden einstimmig beschlossen. 
  • · Zeughaus FF Trattenbach
  • Der  Zeughausbau wird über den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Ternberg & Co KG abgewickelt.
  • Ø Vergabe der Schlosserarbeiten Bestbieter: Fa. Riegler GmbH, Steyr, € 118 339,05 excl.
  • Ø Vergabe der Elektroarbeiten Bestbieter: Fa. NAT Berger Gmbh, Steyr mit € 19 033,63 excl. MWSt.
  • Ø Vergabe der Sanitärinstallationen Bestbieter: Fa. Bogner GmbH, Steyr, € 6 134,72 excl.
  • Ø Vergabe Heizungseinbau Bestbieter: Fa Mitterhuemer, Steyr, € 26 000,-- excl.
  • Die Zustimmungen zur Vergabe der Arbeiten an die Bestbieter werden einstimmig beschlossen.
  • · Amtsleiter-Stellvertreter
  • Frau Ursula Sparr wurde zur Amtsleiter-Stellvertreterin bestellt.
  • · Besamungsbeihilfe für Rinder
  • Kosten 2008 für die Gemeinde € 4 900,--
  • Es wird einstimmig beschlossen, den Verrechnungs-odus zu vereinfachen.
  • · Baulandsicherungsvertrag Sergl Regina
  • Frau Sergl (vorm. Wesner) hat im April einen Baulandsicherunsvertrag unterschrieben und in weiterer Folge rechtliche Beratung in Anspruch genommen und die Aufhebung des Vertrages unter Androhung einer Anfechtungsklage begehrt. Frau Sergl ist bereit, einen Baulandsicherungsvertrag zu unterfertigen, allerdings muss dieser den geltenden Gesetzen entsprechen. Dem Begehren der Frau Sergl kommt Berechtigung zu. Der Vertrag wurde geändert. Der neue Vertrag mit Frau Sergl wird mit 21 Stimmen – 1 Gegenstimme (BPT), 1 Enthaltung (BPT) beschlossen. Gleichzeitig tritt der 1. Vertrag außer Kraft.
  • Vizebgm. Steindler und GR Günther Steindler stimmen wegen Befangenheit nicht mit.
  • · Baulandsicherungsvertrag - Mustervertrag
  • Der Gesetzgeber gibt der Gemeinde die Möglichkeit, mit Grundeigentümern Vereinbarungen zu schließen, die die zeitgerechte und widmungskonforme Nutzung von Bauland ermöglichen und den Eigentümer dazu zu verhalten, aus dem Mehrwert, den seine Grundstücke durch Umwidmung gewonnen haben, einen vernünf-tigen Beitrag zu jenen Aufwendungen zu leisten, die die Gemeinde für die Infrastruktur zu tätigen hat.
  • In Zukunft müssen Baulandsicherungsverträge unterschrieben werden, wenn Umwidmungen in Bauland erfolgen sollen.
  • Vom Gemeinderat soll nun der überarbeitete Vertrag als Grundlage für künftige Verträge beschlossen werden. Der Vertrag wird mit 22 Stimmen – 1 Gegenstimme (BPT), 2 Enthaltungen (Vizebgm. Steindler - SPÖ, 1 BPT).
  • · Neuerrichtung Kinderspielplatz – Grundtauschvertrag Ehegatten Hack und Marktgemeinde
  • Die Umwidmung des Grundstückes im Derflerfeld (Ecke Roseggerstr./Wildgansstr.) ist bereits erfolgt. Für einen Grundtauschvertrag ist eine 2/3 Mehrheit im Gemeinderat erforderlich.
  • Wir Sozialdemokraten waren nicht gegen die Verlegung des Spielplatzes. Wir haben nur immer verlangt, dass vorher von der Gemeinde mit den Anrainern gesprochen wird um Bedenken auszuräumen. Unsere Zustimmung zum Tausch machten wir vom Eingehen auf die Anrainerforderungen abhängig. Wir haben Gespräche geführt und dabei haben sich folgende Wünsche ergeben:
  • · Der Eingang des Spielplatzes wird in die Franz- Grillparzer Straße, die vorgesehenen PKW-Parkplätze Ecke Franz Grillparzer Straße – Wildgansstraße verlegt.
  • · Zur Vermeidung von Schäden am Spielplatz durch Oberflächenwasser ist das Grundstück auf Straßenniveau aufzuschütten und ausreichend zu drainagieren.
  • · Am Rande des Spielplatzes an der Wildgansstraße, an der Roseggerstraße und an der Franz-Grillparzer Straße sind ausreichende Straßenbeleuchtungen zu e-richten und zwar so, dass auch der Spielplatz beleuchtet ist.
  • · Zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse ist am Grundstück eine Toilette zu errichten.
  • · Für regelmäßige Betreuung und Pflege der Toilette und des Platzes hat die Gemeinde zu sorgen.
  • · Bei guter Frequentierung des Kinderspielplatzes werden in Einvernahme mit den Anrainern bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Wildgansstraße geschaffen.
  • · Kommt es zur Störung der Nachtruhe von Anrainern, hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Polizei sofort entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • · Bei der Errichtung des Kinderspielplatzes ist der Verein „Ternberger Zukunft“ nach besten Möglichkeiten von der Gemeinde zu unterstützen.
  • · Jede parteipolitische Vereinnahmung des Projektes ist zu unterlassen.
  • Der Grundtausch zwischen den Ehegatten Hack und der Marktgemeinde und die angeführten Punkte werden mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (BPT) beschlossen.
  • · Allfälliges
  • Ø Müllablagerungen – Parkplatz ehem. GH Kopf
  • SP-GR Wimmer bringt vor, dass die Gäste der Disco Night Fire jedes Wochenende Mengen an Müll auf dem Gehsteig und auf dem Parkplatz und rundherum zurücklassen. Welche Handhabe hat die Gemeinde, um diesen Missstand einzustellen?
  • Ø Jägerweg-Straßensenkung
  • SP-GR Wimmer: Ist der Grund für die Straßensenkung beim Haus Peyerl Jägerweg bekannt?
  • Ø ASZ-Waschgelegenheiten und Öffnungszeiten
  • SP-GR Gierer bringt vor, dass er vor ca. 2 Jahren ersucht hat, für die Besucher des ASZ eine Waschgelegenheit einzurichten. Leider ist bis heute nichts geschehen. Die Toilette ist abgesperrt. Es gibt nur einen Wasserhahn unter dem ein Kübel steht. Seiner Ansicht nach kann man hier von einer ordentlichen Waschgelegenheit nicht sprechen.
  • Er fragt auch, ob es nicht möglich wäre, das ASZ an Montagen ganztätig aufzusperren, wenn der vorangegangene Freitag ein Feiertag ist. Das wäre 2008 der 18. August und der 29. Dezember.

 

Zum Seitenanfang

Kalender 2009
SPÖ_Kalender_Wahl09.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.9 MB
Kalender 2015
SPÖ_Kalender_Wahl15.pdf
Adobe Acrobat Dokument 4.1 MB

Links:

 

 » Marktgemeindeamt

Ternberg - Trattenbach

 im Wandel der Zeit