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16. Februar 2006
- · Gesunde Gemeinde
- In der Gemeinderatssitzung am 20. 10. 2005 wurde einstimmig beschlossen dem Projekt „Gesunde Gemeinde“ beizutreten.
- Vizebgm. Steindler forderte, dass das Projekt „Gesunde Gemeinde“ dem Gemeinderat von der Abt. Landessanitätsdienst vorgestellt wird.
- Fr. Mag. Winterleitner vom Regionalforum Steyr-Kirchdorf präsentiert heute das Projekt, informiert eingehend und erläutert die weiteren Schritte, die in der Gemeinde gesetzt werden können und
sollen.
- „Gesunde Gemeinde“ ist eine überparteiliche Aufgabe und wird gemeinsam von GR Rogner und Vizebgm. Steindler geführt.· Straßenbauprogramm 2006 bis 2009
- Glockerstegsanierung (€ 40 000,--), Gehsteig Dürnbach – Nemeth bis Steininger (€ 25 000,--), Sanierung Geh-weg entlang der B 115 (€ 7 000,--), Fußgängerunter-führung B 115 (€ 250 000,--),
Alois Derfler Straße – Verbreiterung – Spar (€ 3 800,--), Alois Derfler Straße – Gehsteig (€ 9 900,--), Erlenweg – Rest Asphaltierung (€ 11 700,--), Waldrandstraße – Ausbau und Asphaltierung (€
26 000,--), Güterweg – 4 Hofzufahrten Gemein-debeitrag (€ 20 600,--), Schulstraße/Prinzstraße – Geh-steig (€ 56 000,--). Gesamtsumme € 450 000,--.
- Das Programm wird einstimmig beschlossen. · Regionalforum Steyr-Kirchdorf
- Rahmenvereinbarung Nationalpark Kalkalpen, Festlegung des Handlungsfeldes
- In der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember wurde der Rahmenvereinbarung mit 12 Themenfeldern zugestimmt. Durch die Annahmen der Vereinbarung entstehen der Gemeinde keine Kosten. Kosten
entstehen durch die Umsetzung von Maßnahmen. In den nächsten 5 Jahren müssen konkrete Schritte zur Umsetzung der Handlungsfelder gesetzt werden. Ein erstes Umsetzungsprogramm soll 2006 gestartet
werden. Handlungsfeld 12: Bewusstseinsbildung – Das Bewusstsein der Bevölkerung um die Besonderheiten unserer Region soll gestärkt werden.
- Die Umsetzung des Themenfeldes 12 wird einstimmig beschlossen.· Wildbach- und Lawinenverbauung 2005
- 200 5 nach den Hochwässern am 11. 07. und 03. 09. wurden Sofortmaßnahmen zur Schadensbehebung durchgeführt. Gesamtkosten € 135 000,--. Hiezu hat die Gemeinde € 13 500,-- (10% Anteil) zu
leisten.
- Die Verpflichtungserklärung für den 10%igen Anteil wird einstimmig beschlossen.· FF Schweinsegg-Zehetner
- Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges
- Die Feuerwehr hat mit Schr. vom 15. 12. 2005 um den Ankauf eines KLF mit Allradantrieb angesucht. Gleich-zeitig wurde ein Finanzierungsplan vorgelegt. Bei einer Besprechung mit den
Kommandanten der örtlichen Feuerwehren wurde folgende Reihenfolge für die Investitionen der Feuerwehren festgelegt:
- 2006 Ausfinanzierung KLF FF Schattleiten
- 2007 und 2008 Zeughausbau Trattenbach
- 2009 und 2010 Ankauf eines TLF FF Ternberg
- 2011 Ankauf eines KLF FF Reitnerberg
- 2012 Ankauf eines KLF FF Schweinsegg-Zehetner
- 2013 u. 2014 Generalsanierung Zeughaus FF Ternberg
- 2015 Ankauf eines TLF FF Trattenbach.
- Eine Änderung der Reihenfolge ist schwer möglich.
- Der Grundsatzbeschluss zum Kauf eines KLF für die FF Schweinsegg-Zehetner 2012 wird einstimmig gefasst.
- · FF Trattenbach – Zeughausneubau
- Gründung einer KEG
- Sinn und Zweck der Errichtung dieser Kommandit Erwerbs Gesellschaft ist die in Anspruchnahme des Vorsteuerabzuges bei zukünftigen Errichtungen von Zeughausbauten. Dazu besteht ein Auftrag von
der Aufsichtsbehörde. So wie aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgeht, gibt es bei dieser KEG einen einzigen Gesellschafter. Das ist die Gemeinde. Wenn die Arbeit für die KEG von
Gemeindebediensteten erledigt wird, entstehen keine Kosten. Obmann ist der Amtsleiter, 3 Gemeindebedienstete bilden den Vorstand und alle Mitglieder des Gemeindevorstandes bilden den
Aufsichtsrat.
- Es wird mit 22 Stimmen (ÖVP, SPÖ) – 3 Enthaltungen (BPT, FPÖ) beschlossen die KEG zu gründen.· Änderung Bebauungsplan Nr. 39.1
- Der Grundsatzbeschluss zur Änderung „Ternberg-Süd“ wurde am 27. 04. 2004 gefasst. Vom Ortsplaner wurden folgende 3 Änderungsentwürfe erstellt.
- Nr. 39.5 – Ansuchen der Fa. SIRO GesmbH, weil durch den Zubau zu einem Lagerraum die Baufluchtlinie überbaut wurde;
- Nr. 39.6 – geringfügige Änderung wegen Grundkauf Haidinger
- Nr. 39.7 – Liberalisierung der Legende
- Bezüglich Kosten für die Änderung gibt es von der Fa. Siro und von Hr. Haidinger die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme. Die Kosten für die Liberalisierung muss die Gemeinde übernehmen.
- Die Änderung wird einstimmig beschlossen.· Verlegung und Anpassung des öffent-lichen Gutes im Bereich des Koglergutes
- Da die Trasse des öff. Weges an einigen Stellen verlegt wurde ist eine Anpassung des öff. Gutes notwendig. Demnach werden durch die Auflassung der entbehr-lichen gewordenen Wegteilstrecke 767
m² von der Gemeinde an Hr. Rinnerberger übergeben und durch die neue Wegführung 1 343 m² von Hr. Rinnerberger an das öff. Gut abgetreten. Es werden somit 576 m² mehr an das öff. Gut abgetreten
als übergeben wurden.
- Die Verlegung und die Anpassung des öff. Gutes wer-den einstimmig beschlossen.
- · Verlegung der öff. Wegparzelle im Bereich „Rameisgut“
- Die Ehegatten Ernst und Maria Fachberger, Steinbacher Str. 25 haben um teilweise Verlegung des öff. Weges angesucht, weil die Trasse des umzulegenden Wegteilstückes in der Natur nicht mehr
ersichtlich ist, sondern seit langem direkt beim „Rameisgut“ vorbei führt.
- Die teilweise Umlegung der Wegparzelle wird einstim-mig beschlossen.· Dienstpostenplanänderung
- Frau Ganner geht mit 31. März 2006 in Pension. Sie hat einen Beamten-Dienstposten C I-V besetzt. Dieser Beamtendienstposten soll mit Wirkung vom 01. April 2006 in eine
Vertragsbedienstetenposten GD 17.5 umgewandelt werden. Weiters wurden im Jahr 2005 die von der Gemeinde durchgeführten Schülerfreifahrten eingestellt. Die im Dienstpostenplan für die Freifahrten
aufscheinenden 2,57 PE für Schulbusfahrer und 0,38 PE für Bauhofarbeiter sollen aufgelassen werden.
- GV Krieger: Die SPÖ-Fraktion ist zur einheitliche Auf-fassung gelangt, den Beamtendienstposten C I-V nicht mehr nachzubesetzen. Begründet wird dies wie folgt.
- 1.) Die Personaleinsparung kann mit natürlichem Abgang vollzogen werden. Es gibt keine Kündigung eines Mitarbeiters.
- 2.) Die Gemeinde hat vor kurzer Zeit in ein Projekt zur Neuorganisation im Amt sehr viel Geld investiert. Diese Investition könnte bei geändertem Personalstand am besten umgesetzt werden.
- 3.) Unsere Marktgemeinde hat noch immer deutliche mehr Mitarbeiter, als vergleichbare Gemeinden in der Region, aber auch oberösterreichweit. 4.) Die Personaleinsparung wäre auch ein positives
Signal gegenüber den Forderungen der beiden Gemeindeabteilung des Landes OÖ zur Senkung der Kosten in den Gemeindeverwaltungen.
- Der Beschluss zur Umwandlung des Dienstposten (also zur Nachbesetzung) und zur Auflassung der Dienstposten betreffend Schülerfreifahrten wird mit 14 Stimmen (ÖVP, FPÖ) – 11 Enthaltungen (SPÖ,
BPT) – gefasst.· Buswartehäuschen VS Ternberg
- Für die Volks- und Hauptschüler wurde ein Buswartehäuschen bestellt. Es soll neben dem alten Rot-Kreuz-Gebäude aufgestellt werden. Die östliche Seite des Häuschens soll mit einer City
Light Vitrine in der Größe von 2 m² Werbefläche ausgestaltet werden.
- Der Mietzins beträgt jährlich € 283,-- zuzügl. MWSt.. Die Stromkosten werden zusetzlich ersetzt. Die Firma bezahlt den vereinbarten Mietzins für die ersten 5 Jahre im Voraus. Der Betrag dient
der Finanzierung des Häuschens.
- Vizebgm. Steindler: Die Tabakwerbung ist laut Gesetz ausgenommen. Von der SPÖ-Fraktion wird gewünscht, dass das Verbot der Alkoholwerbung in den Vertrag aufgenommen wird.
- Der Mietvertrag für die Werbefläche wird mit 23 Stim-men (ÖVP, SPÖ, FPÖ) – 2 Enthaltungen (BPT) – beschlossen.· Geodaten – Rahmenvereinbarung und Beitritt
- Zwischen dem Land Oö. Und dem Oö. Gemeindebund wurde eine Rahmenvereinbarung betreffend dem Aus-tausch von Geodaten abgeschlossen. Dieser Vereinbarung sollte die Marktgemeinde beitreten und
die Bei-trittserklärung beschließen. Einmalige Kosten € 300,--.
- GR Hager: Besteht die Möglichkeit den Feuerwehren und dem Roten Kreuz ein Zutrittsrecht zu diesen Daten zu geben?
- Laut Bürgermeister ist es selbstverständlich dass, wenn die Gemeinde das Zutrittsrecht hat, für die Feuerwehren Auswertungen im Gemeindeamt gemacht werden können. Eine Vernetzung ist nicht
möglich.
- Die Rahmenvereinbarung wird einstimmig beschlossen.
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