• 14. Dezember 2004

  • · Voranschlag für das Finanzjahr 2005
  • Der Voranschlag weist im ordentlichen Haushalt
  • Einnahmen von € 4 188 900,--
  • Ausgaben von € 4 444 000,-- auf.
  • Das Finanzjahr 2005 weist einen Fehlbetrag von € 255 100,-- auf.
  • Außerordentlicher Haushalt:
  • Einnahmen € 733 900,--
  • Ausgaben € 778 900,--
  • Abgang € 45 000,--
  • Schuldenstand per 31. 12. 2004 € 5 408 580,63 -
  • ohne Leasing-Rate (€ 116 000,-- jährl.) für Amtshaus
  • Der Voranschlag wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen BPT – beschlossen.
  • · Sanierung VS Trattenbach-Ausfinanzierung
  • Die Gemeindeabteilung des Landes genehmigte die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 36000,--.
  • Es wird einstimmig beschlossen dieses Darlehen beim Bestbieter – Raiba Ennstal, Bst. Ternberg – aufzunehmen.
  • · Mittelfristiger Finanzplan
  • Dieser Finanzplan ist für 5 Jahre im Voraus zu erstellen und jährlich anzupassen.
  • Als Abgangsgemeinde stehen der Marktgemeinde jährlich drei Bedarfszuweisungsanträge (inkl. BZ für den Abgang im ordentlichen Haushalt) zu.
  • Für 2005 werden sieben BZ-Anträge gestellt!
  • Für die nächsten 5 Jahre sind 29 Vorhaben geplant, für die teilweise auch keine Bedeckung vorhanden ist.
  • Auf Grund der strengen Richtlinien des Landes OÖ wird man wahrscheinlich auf so manche Projekte verzichten müssen.
  • Der MFP wird mit 17 Stimmen – 4 Gegenstimmen (SPÖ), 4 Enthaltungen (2 SPÖ, BPT) – beschlossen.
  • Da dieser mittelfristige Finanzplan nicht den Richtlinien des Voranschlagerlasses der Landesregierung entspricht haben 6 SPÖ-Gemeinderäte dem Antrag nicht zugestimmt.
  • · Bedarfszuweisungen 2005
  • Folgende Anträge sollen an das Land, Gemeindeabteilung gestellt werden (Laut Richtlinien dürfen nur 3 Anträge gestellt werden):
  • Ø Abgangsdeckung für den Fehlbetrag im ordentl. Haushalt im Finanzjahr 2004: € 300 000,--
  • Ø Sanierung der VS Trattenbach, Kostenüberschreitung € 56 764,62
  • Ø Güterweg Bergstraße und Schöckhof, Ausfinanzierung € 7 000,--
  • Die Marktgemeinde will vier weitere Anträge (Wünsche) stellen und hofft auf Zusagen:
  • Ø Wildbachverbauung Zufahrt Fahrreit, Steinschlagnetz € 10 350,--
  • Ø Kanalbau BA 11 € 32 000,--
  • Ø Neubau Güterweg Jochberg € 40 000,--
  • Ø HS Ternberg, Ankauf von Computern für den Unterricht € 25 000,--
  • GV Krieger stellte bei dem Tagesordnungspunkt „Mittelfristige Finanzplanung“ fest:
  • „Vizebgm. Steindler hat in der Vergangenheit immer wieder erreicht bei LR Ackerl auch dann Finanzmittel für die Gemeinde flüssig zu machen, wenn noch keine entsprechenden BZ-Anträge gestellt waren. Man erhofft sich dies nun auch von dem jetzt zuständigen LR Dr. Stockinger.“
  • Die Einreichung der Anträge wird einstimmig beschlossen.
  • · Wassergebührenordnung –   per 01. 01. 2005
  • Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² der Bemessungsgrundlage bisher  € 12,15 neu € 12,18, mindestens aber bisher € 1518,-- neu € 1535,--.
  • Die Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bisher € 1518,-- neu € 1535,-- Wasserbezugsgebühren:
  • Pro m³ bisher € 1,12 neu € 1,28;
  • Jährliche Bereitstellungsgebühr bisher € 22,28 neu € 22,53.
  • Monatliche Zählergebühr bisher € 1,36 neu € 1,38.
  • 10 % Umsatzsteuer werden zusätzlich vorgeschrieben.
  • Die Gebührenordnung wird mit 22 Stimmen – 3 Enthaltungen (Hager-SPÖ, BPT) – beschlossen. · Kanalgebührenordnung – per 01. 01. 2005
  • Die Kanalanschlussgebühr beträgt je m² der Bemes-sungsgrundlage bisher € 16,87 neu € 17,06. Mindestanschlussgebühr bisher € 2530,-- neu € 2558,--.
  • Wird auf einem Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle geschaffen, so ist für jede zusätzliche Stelle zusätzlich bisher € 1517,80 neu € 1534,80 zu entrichten.
  • Kanalbenützungsgebühr: je m³ bezogener Wasser-menge bisher € 2,78 neu € 3,02. (Ab 2006 € 3,26, ab 2007 € 3,50).
  • Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke von denen nur Niederschlagswässer in das öffentliche Kanalnetz geleitet werden beträgt jährlich für je angefangene 500 m² Grundfläche bisher € 119,95 neu € 121,19.
  • Für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kläranlagen wird eine Benützungsgebühr wie bisher eingehoben:
  • a) Senkgrubeninhalte pro m³ € 3,81 plus 10% USt
  • b) Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen pro m³ € 5,03 plus 10% USt.
  • Die Gebührenordnung wird mit  22 Stimmen – 3 Enthaltungen (Hager-SPÖ, BPT) – beschlossen. · Abfallgebührenordnung – per 01. 01. 2005
  • Die Abfallgebühr beträgt:
  • a) je abgeführten Container: mit 1100 Liter Inhalt bisher € 73,52 neu € 74,34
  • mit 700 Liter Inhalt bisher € 52,41 neu € 53,--
  • b) je zusätzlich angekauften Abfallsack mit 60 Liter Inhalt bisher € 1,77 neu € 1,79 zusätzlich ist eine monatliche Grundgebühr zu entrichten in der jährlich 13 Müllsäcke enthalten sind:
  • Einpersonenhaushalte bisher € 4,69 neu € 4,74
  • Zweipersonenhaushalte bisher € 5,86 neu € 5,93
  • Für Haushalte ab 3 Personen bisher € 6,65 neu € 6,72
  • Für Zweitwohnsitzhaushalte bisher € 4,69 neu € 4,74
  • Für Betriebe bisher € 6,65 neu € 6,72.
  • 10 % Umsatzsteuer wird zusätzlich vorgeschrieben.
  • Die Gebührenordnung wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen ( BPT) – beschlossen.
  • · Leichenhallengebühren per 01. 01. 2005
  • Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 37,52 (alt: € 37,10)
  • Für jeden weiteren Tag € 9,40 (alt 9,30)
  • Für die Aussegnung bzw. Verabschiedung einer Leiche in der Aussegnungshalle € 9,40 (alt 9,30)
  • Benützung der Kühlbox pro Tag € 18,81 (alt 18,60)
  • Einstellung einer Leiche je Tag € 14,66 (alt 14,50)
  • Die Anpassung wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (BPT) – beschlossen.
  • · Güterweg-Instandsetzung 2005
  • Der Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen hat mitgeteilt, dass beabsichtigt ist 2005 die Zufahrt Bauernwend und die Zufahrt Lichtl in das Instandsetzungsprogramm aufzunehmen.
  • Geschätzte Kosten: Zufahrt Bauernwend € 30 000,--, Zufahrt Lichtl € 22 000,--;
  • Der Anteil der Gemeinde beträgt 50 % = € 26 000,-- und soll über Bedarfszuweisung finanziert werden.
  • Die Aufnahme der Zufahrten ins Programm wird einstimmig beschlossen.
  • · Zählerstandsablesung
  • Die Wasseruhren sollen nur mehr jährlich abgelesen werden – Verwaltungsersparnis.
  • Vizebgm. Steindler: Die SPÖ-Fraktion ist der Ansicht, dass bei jährlicher Ablesung bei Defekten an der Leitung ein Mehrverbrauch eventuell erst nach einem Jahr festgestellt wird – das kann für einen Haushalt enorme Kosten bedeuten. Wir schlagen daher zumindest eine halbjährliche Zählerablesung vor.
  • Mit 18 Stimmen (ÖVP, BPT, 2 SPÖ, FPÖ) wird eine jährliche Ablesung der Wasseruhren beschlossen.
  • In 3 Quartalen ist eine Akontozahlung der Wasserbezugs- und der Kanalbenützungsgebühr zu leisten. · Nahwärmeheizwerk
  • Die Bioenergie Ternberg beabsichtigt im Bereich der Gemeindeschottergrube (Gemeindeeigentum), Frein-bergweg, ein Heizwerk zu errichten. Ein entsprechender Pachtvertrag betreffend Bau dieser Anlage ist abzu-schließen.
  • Die Betreibergemeinschaft hat noch keine Rechtsform und der genaue Grundbedarf steht noch nicht fest.
  • Daher wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (BPT) – nur ein Grundsatzbeschluss zur Verpachtung des Grundstückes gefasst. Die näheren Bedingungen müssen noch ausgearbeitet werden.
  • · Pfarre – Ansuchen um Zuschuss
  • Die Gesamtkosten für die Sanierung der Glocken- und Läutanlage betragen € 15 237,96.
  • Es wird einstimmig beschlossen € 1000,-- als Zuschuss zu gewähren – Auszahlung 2005.
  • · Kündigung – Wohnung (Lehrerwohnhaus Trattenbach)
  • Herr Roman Blasl hat mit 31. 12. 2004 die Wohnung gekündigt.
  • Die Mietvertragsauflösung wird einstimmig beschlossen.
  • · Anmietung – Winterdienstfahrzeug
  • Für die Wintersaison 2004/2005 muss ein Räumgerät für Gehsteige angemietet werden. Ein Kauf ist auf Grund der finanziellen Lage der Gemeinde nicht möglich.
  • Monatsmiete € 1800,-- incl. MWSt.
  • Die Anmietung wird mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (SPÖ) – beschlossen.
  • · Stellungnahme – Kaufgeschäft Zielpunkt
  • SPÖ-Fraktion: Im Zuge der Verkehrsaufschließung Zielpunkt soll über ein Gesamtverkehrskonzept im be-treffenden Gebiet (neue Styriabauten, neuer Sparmarkt, Betreutes Wohnen, Biomasseheizwerk, Aufschließung Derflerfeld) beraten und Verkehrsexperten zugezogen werden. Die jetzige Lösung mit den Verkehrsinseln wird nicht mehr ausreichen.
  • Stellungnahme zur gewerberechtlichen Verhandlung: Die verkehrsmäßige Erschließung des Marktes soll über die Einfahrt Thalerstraße und die Ausfahrt aus dem Marktgelände über die Anzengruberstraße, ca. 35 bis 40 Meter entfernt von der Thalerstraße erfolgen. Im Bereich der Kreuzung der Thalerstraße mit der B 115 soll ein 2 Meter breiter Grundstreifen freigehalten werden, damit eine Abrundung der Straßentrompete vorgenommen werden kann.
  • Ansonsten hat die Marktgemeinde keine Einwände gegen die Errichtung des Zielpunkt-Marktes.
  • Die Abgabe dieser Stellungnahme wird mit 22 Stimmen – 2 Gegenstimmen BPT, 1 Enthaltung Gierer (SPÖ) – beschlossen.

 

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