10. Dezember 2002
- · Voranschlag für das Finanzjahr 2002
- Besprechungen zur Erstellung des Voranschlages haben stattgefunden.
- Der Voranschlag weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen in Höhe von EUR 3 700 000,-- und
- Ausgaben in der Höhe von EUR 4 002 000,-- auf.
- Es ergibt sich somit
- ein Fehlbetrag von EUR 302 000,--.
- Eine massive Belastung stellt der jährliche Schuldendienst dar, der netto EUR 403 000,-- beträgt.
- Neben dieser Belastung muss jedoch erwähnt werden, dass die jährlichen Beiträge zum
- Sozialhilfeverband und zu den Krankenanstalten bereits EUR 864 000,-- betragen und somit
- 23 % unserer Einnahmen ausmachen. Steigerung gegenüber dem Vorjahr EUR 89 000,--.
- Bei kaum steigenden Einnahmen wird diese Politik mittelfristig die Gemeinden im ländlichen Bereich vor unlösbare Tatsachen stellen.
- Der außerordentliche Voranschlag ist mit Einnahmen und Ausgaben von je EURO 1 880 900,--
- ausgeglichen.
- Der Voranschlag 2003 wird mit 20 Stimmen (12 ÖVP, 8 SPÖ) – 3 Gegenstimmen (FPÖ), 2 Enthalten (SPÖ, FPÖ) – beschlossen. · Mittelfristiger Finanzplan
- Die Erstellung eines solchen „Mittelfristigen Finanzplanes“ wird von der SPÖ bereits seit Jahren gefordert.
- Die Umsetzung in die Praxis ist jedoch stets am Veto des Bürgermeisters gescheitert. Wenn man bereits vor Jahren zur “Mittelfristigen Finanzplanung“ eine positive Einstellung gehabt
hätte,
- so wäre man wahrscheinlich bei der Planung und Umsetzung der Projekte bezogen auf
- die Finanzierungsmöglichkeiten umsichtiger vorgegangen.
- Die neue Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung schreibt nun zwingend vor,
- dass gemeinsam mit dem Voranschlag 2003 der „Mittel-fristige Finanzplan“ (jeweils für die
- nächsten 5 Jahre) zu erstellen ist. Der nun erstellte Finanzplan zeigt, dass die Marktgemeinde Ternberg in den nächsten Jahren im
- ordentlichen Haushalt jeweils einen Fehlbetrag von rund EUR 290 000,-- ausweist.
- Der mittelfristige Finanzplan wird einstimmig beschlossen.
- Man kann nur hoffen, dass der Marktgemeinde Ternberg weiterhin massiv geholfen wird, da es
- ansonsten für zukünftige Projekte (Planungen, Siedlungsstraßen, Straßenbeleuchtung, .....) gravierende
- zeitliche Verschiebungen geben wird.
- · Kanalbau – Bauabschnitt 10 (Dürnbach)
- Der Abschnitt umfasst: Barbarakapelle bis Haus Steininger, Fliederweg, Schilfweg, Wiesenweg, Lahrndorferstraße vom Wiesenweg bis zum Haus Ernst Wiltschko, Rosenweg, Erlenweg,
- 4 Pumpwerke und 2 Bahnquerungen. Gesamtkosten EUR 655 000,--.
- Der Bauumfang wird einstimmig festgelegt. · Mehrgemeindiger Tourismusverband
- Der Tourismusverband Ternberg teilte mit, dass in der Kommissionssitzung am 12. 11. 2002
- einstimmig die Schließung und Auflassung des Tourismusinfobüros in Ternberg beschlossen wurde.
- Der Tourismusverband Ternberg tritt dem „Mehrgemeindigen Tourismusverband Ennstal“ bei.
- Mit dem Zusammenschluss wird auf die geänderten Bedingungen reagiert und eine markt-gerechte und
- eine marktgerichtete Organisationsform geschaffen. Es soll damit eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades
- der Nationalparkregion Ennstal, eine Konzentration auf Marketing, Werbung und Verkauf sowie eine
- Steigerung der Nachfrage und Wertschöpfung im Ennstal erreicht werden.
- Mit 23 Stimmen – 2 Enthaltungen (SPÖ) – wird der Beitritt zum „Mehrgemeindigen
- Tourismusverband beschlossen.
- Die Bedingungen für Ternberg sind mit dem Verband noch auszuhandeln.· Abfallgebührenordnung – Änderung per 01. 01. 2003
- Die Abfallgebühr beträgt:
- a) je abgeführten Container: mit 110 Liter Inhalt bisher € 70,67 neu € 72,08
- mit 700 Liter Inhalt bisher € 50,37 neu € 51,38
- b) je zusätzlich angekauften und abgeführten Abfallsack mit 60 Liter Inhalt bisher € 1,70 neu € 1,73
- zusätzlich ist eine monatliche Grundgebühr zu entrichten:
- Einpersonenhaushalte bisher € 4,51 neu € 4,60
- Zweipersonenhaushalte bisher € 5,64 neu € 5,75
- Für Hauhalte ab 3 Personen bisher € 6,39 neu € 6,52
- Für Zweitwohnsitzhaushalte bisher € 4,51 neu € 4,60
- Für Betriebe bisher € 6,39 neu € 6,52
- 10 % Umsatzsteuer wird zusätzlich vorgeschrieben
- Die Änderung wird mit 21 Stimmen – 4 Enthaltungen (FPÖ) – beschlossen. · Wassergebührenordnung – Änderung per 01. 01. 2003
- Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² der Bemessungsgrundlage
- bisher € 12,03 neu € 12,10, mindestens aber bisher € 1503,16 neu € 1512,18.
- Die Anschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bisher € 1503,16 neu € 1512,18.
- Wasserbezugsgebühren:
- Pro m³ bisher € 1,05 neu € 1,09 Jährliche Bereitstellungsgebühr bisher € 21,04 neu € 21,84.
- Monatliche Zählergebühr bisher € 1,28 neu € 1,33.
- 10 % Umsatzsteuer werden zusätzlich vorgeschrieben.
- Die Änderung wird mit 21 Stimmen – 4 Enthaltungen (FPÖ) – beschlossen.· Kanalgebührenordnung – Änderung per 01. 01. 2003
- Die Kanalanschlussgebühr beträgt je m² der Bemessungsgrundlage bisher € 16,48 neu € 16,57.
- Mindestanschlussgebühr bisher € 2472,-- neu € 2486,--.
- Wird auf einem Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle geschaffen, so ist für jede zusätzliche
- Stelle zusätzlich bisher € 1483,-- neu € 1491,40 zu entrichten.
- Kanalbenützungsgebühr: je m³ bezogener Wassermenge bisher € 2,43 neu € 2,54
- Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke von denen nur Niederschlagswässer in das öffentliche
- Kanalnetz geleitet werden beträgt jährlich für je angefangene
- 500 m² Grundfläche bisher € 112,77 neu € 117,86.
- Für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kläranlagen wird eine
- Benützungsgebühr wie folgt eingehoben:
- a) Senkgrubeninhalte pro m³ bisher € 3,65 neu € 3,81
- b) Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen pro m³ bisher € 4,81 neu € 5,03.
- Auf freiwilliger Basis besteht die Möglichkeit mit der Gemeinde eine privatrechtliche Vereinbarung für
- Entgelte für die Übernahme von Senkgrubeninhalten und Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen
- zu schließen.
- Die Entgelte für Objekteigentümer von Senkgruben und häuslichen Kleinkläranlagen lauten wie folgt:
- 1. Anschlussentgelt bisher € 2480,94 neu € 2495,83
- 2. Benützungsentgelt
- a) für Senkgrubeninhalte per m³ bisher € 2,43 neu € 2,54
- b) für Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen per m³ bisher € 3,65 neu € 3,81
- Zu den Gebühren und Entgelten ist die gesetzliche 10%ige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
- Die Änderung wird mit 21 Stimmen – 4 Enthaltungen (FPÖ) beschlossen.
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